Beratung und Vorbereitungen vor einer Therapie mit Neurostimulation

Interessenten und Angehörige können innerhalb weniger Tage einen Termin für ein Informations- und Orientierungsgespräch erhalten


Eine gründliche Aufklärung ist essenziell für eine erfolgreiche Therapie mit Neurostimulation

Informations- und Orientierungsgespräch

Ein Termin für ein kostenfreies Informations- und Orientierungsgespräch kann online oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Das Gespräch kann auch per Videoanruf oder telefonisch stattfinden.


In diesem Termin informieren wir ausschließlich allgemein und ohne individuelle medizinische Bewertung über:


  • Funktions- und Wirkungsweise der verschiedenen Verfahren der Neurostimulation,
  • mögliche Stimulationsprotokolle bei verschiedenen Erkrankungen und gegebenenfalls bestehenden Komorbiditäten,
  • allgemeine Kontraindikationen sowie mögliche Risiken und Nebenwirkungen,
  • den typischen Therapieverlauf und die nach aktuellen klinischen Studien zu erwartenden Behandlungsergebnisse,
  • Kostenrahmen verschiedener Behandlungsszenarien sowie Aufbau und Erläuterung des Kostenvoranschlags.


Das kostenfreie Informations- und Orientierungsgespräch dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und soll Interessierten ermöglichen, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie eine neurostimulatorische Therapie grundsätzlich in Betracht ziehen und hierzu eine fachärztliche Beratung in Anspruch nehmen möchten.


Das Informations- und Orientierungsgespräch stellt keine fachärztliche Beratung oder sonstige ärztliche Leistung im Sinne des § 1 Abs. 2 GOÄ dar. Es umfasst insbesondere keine Untersuchung, Diagnostik, Indikationsstellung oder Behandlungsplanung und keine individuelle medizinische Beurteilung persönlicher Beschwerden, Diagnosen, Befunde, Medikamentenlisten, Kontraindikationen oder der persönlichen Eignung für eine neurostimulatorische Therapie.


Eine individuelle medizinische Beurteilung und die Entscheidung, ob eine neurostimulatorische Therapie im konkreten Einzelfall medizinisch indiziert und geeignet ist, erfolgen ausschließlich im Rahmen einer gesonderten fachärztlichen Untersuchung und Beratung.

Testung- und Planungsgespräch

Bei einer grundsätzlich positiven Entscheidung für eine Therapie mit Neurostimulation werden im Testung- und Planungsgespräch verschiedene neuro-psychometrische Tests mit dem Patienten durchgeführt. Diese Tests dienen dazu, die Art und Ausprägung der Symptomatik zu erfassen und später die Wirkung der Therapie zu beurteilen und gegebenenfalls anzupassen.

Spätestens zu Beginn dieses Gesprächs muss der Patient einen Fragebogen mit Gesundheitsfragen ausfüllen, die bei der Planung bzw. Durchführung einer Behandlung berücksichtigt werden müssen. Zu diesem Termin benötigen wir:


  • Den aktuellen Medikamentenplan
  • Eine chronologische Auflistung der bisher eingenommenen Medikamente und durchgeführten Therapien
  • Alle relevanten Vorbefunde (auch aus anderen Fachgebieten) einschließlich Laborbefunde
  • Falls eine MRT-Untersuchung (Magnetresonanztomographie) des Kopfes durchgeführt wurde, sollte der Befund und die CD mitgebracht werden.


Dieses Gespräch kann nach Zusendung der oben genannten Unterlagen auch per Videoanruf erfolgen, wenn keine kognitiven Einschränkungen des Patienten vorliegen. Wenige Tage nach diesem Gespräch erhalten Sie von uns ein personalisiertes Therapiekonzept und den entsprechenden Kostenrahmen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Facharzt- und Aufklärungsgespräch

Nach Erhalt des personalisierten Therapiekonzepts und des entsprechenden Kostenrahmens findet das Facharzt- und Aufklärungsgespräch statt. In diesem Gespräch werden der Medikamentenplan und die Kontraindikationen nochmals überprüft und wir erläutern:


  • Mögliche Risiken und Nebenwirkungen (im konkreten Fall)
  • Den Ablauf der geplanten Therapie mit Neurostimulation
  • Die zu erwartenden Ergebnisse (im konkreten Fall)
  • Die Vorteile gegenüber anderen Therapieformen
  • Den Nutzen und die Evidenzlage der geplanten Therapie mit Neurostimulation
  • Das Recht des Patienten und seiner Angehörigen auf eine Zweitmeinung.


In diesem Gespräch können alle medizinischen Fragen im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Therapie geklärt werden.

Abrechnung und Vertrag

Die Kosten für diese Gespräche werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, soweit diese Leistungen nicht zum Aufklärungsgespräch gehören oder nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (z. B. Durchführung präventiver neuropsychometrischer Tests, Erstellen von Privatüberweisungen, Verfassen von Briefen und Attesten für mögliche Kostenträger).

Nach dem Facharztgespräch erhält der Patient einen schriftlichen Vertrag über die zu erbringenden Leistungen und die entsprechenden Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die vorgeschlagene Therapie kann in unserer Praxis jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. In diesem Fall werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.


Vereinbaren Sie ein Informationsgespräch

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, vereinbaren Sie online ein Informationsgespräch(Video- oder Telefonanruf auch möglich) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.


Als eine der wenigen neurologischen Praxen in Deutschland bieten wir Neurostimulation mit rTMS, tDCS, TPS, nNVS und tSMS an. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der erfolgreichen Behandlung komplexer Krankheitsbilder mit personalisierten Therapiekonzepten. 


Dank neuester beschleunigter Stimulationsprotokolle können auch Patienten aus entfernten Standorten mehrere TMS-Anwendungen an einem halben Tag erhalten.